ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „Fitnessstudio Bodypalace“
1. Der Vertrag wird über den umseitig angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate fortlaufend (außer der Flex FitTarif), falls er nicht mindestens 1 Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Danach beträgt die monatliche Kündigungsfrist 1 Monat. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch das „Bodypalace“ kann aus wichtigem Grund kündigen.
3. Der Vertrag kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.
4. Laut § 312, 1 BGB besteht kein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ausgenommen davon sind Verträge, die über die Webseite www.body-palace.de abgeschlossen wurden. Für sie beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
5. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des „Bodypalace“ nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.
6. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten bzw. zum 15. jeden Monats im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem
„Bodypalace“ unverzüglich mitzuteilen und/oder muss in den persönlichen Einstellungen gepflegt werden.
7. Das Mitglied bekommt eine “QR-Code”.
Damit ist das Mitglied zu jederzeit befugt das Studio zu betreten, gegen das vereinbarte Entgelt. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 200,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern ist ab 14 Jahren gestattet.
9. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich das „Bodypalace“ eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
10. Staffelpreise. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann um 3,00 € jährlich, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens ein Jahr.
11. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbart Einrichtung von „Bodypalace“ zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten.
12. Das „Bodypalace“ behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren.
13. Aus Sicherheitsgründen kann der Studioinhaber den öffentlich zugänglichen Bereich dieses Bodypalace Studios ganz oder teilweise per Video überwachen. Die tonlosen Aufzeichnungen werden temporär auf einem Onlineserver gespeichert. Die Sanitär- und Umkleideräume sind von der Videoüberwachung ausgenommen.
14. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
15. Das „Bodypalace“ haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds.
16. Das „Bodypalace“ verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.
17. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das „Bodypalace“ ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
Mit meiner Unterschrift bei Abschluss des Vertrages bestätige ich mein Einverständnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand 16. Januar 2024
Stand: Januar 2024